Verordnung über die Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für den Verkehr mit Taxen in Hochheim am Main (Taxenordnung)
Aufgrund der §§ 47 Absätze 2 und 3, 51 Absatz 1 Personenbeförderungsgesetz ni der Fassung der Bekanntmachung vom 8. August 1990 (BGBI. | S. 1690), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 16. April 2021 (BGBI. I S. 822) geändert worden ist, in Verbindung mit § 2 der Hessischen Verordnung über die Zuständigkeiten nach dem Personenbeförderungsgesetz vom 10. Oktober 1997 (GVBI. | S 370), zuletzt geändert durch Artikel 6 der Verordnung vom 12. November 2013 (GVBI. S. 640) wird folgende Rechtsverordnung erlassen:
1. Der Grundpreis beträgt 4,10€
2. Der Fahrpreis pro km an Werktagen zwischen 6 und 22 Uhr beträgt 2,30€
3. Der Fahrpreis pro km an Werktagen zwischen 22 und 6 Uhr beträgt 2,40€
4. Der Fahrpreis pro km an Sonn- und Feiertagen beträgt 2,40€
5. Die Wartezeit pro Stunde beträgt 42,00€
Zu Ziffern 2. bis 4. beträgt der Fortschaltbetrag des Fahrpreisanzeigers jeweils 0,10 €.
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